Ab dem 01. 01. 2021 dürfen in Deutschland gemäß § 21 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) männliche Ferkel nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden. Von da an stehen den Ferkelerzeugern die folgenden zugelassenen Verfahren zur Auswahl: die Jungebermast, die Jungebermast mit Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die chirurgische Kastration unter Narkose, die nach derzeitigem Wissensstand eine Vollnarkose voraussetzt.
Ferkelkastration unter InjektionsnarkoseWie optimiere ich meinen Arbeitsablauf?
Ferkelkastration unter InhalationsnarkoseWie optimiere ich meinen Arbeitsablauf?
Juni 2020/ DLG/ Deutschland.
https://www.dlg.org