Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsministerium hat nach Verhandlungen mit der EU-Kommission in Brüssel erwirkt, dass die Restriktionen rund um den ASP-Ausbruchsbetrieb in Lalendorf im Landkreis Rostock zum 15. Januar 2022 aufgehoben werden können. Das ist einen Monat früher als in einem EU-Durchführungsbeschluss ursprünglich festgelegt. Fachliche Argumente für diese Entscheidung seien unter anderem, dass es bisher keine weiteren ASP-Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen im Landkreis Rostock gab.
Mit der Aufhebung der Sperrzone gilt das Gebiet um Lalendorf wieder als frei von ASP und schweinehaltende Betriebe in diesem Gebiet können ihre Tiere wieder uneingeschränkt verbringen und vermarkten. Seit Feststellung der ASP am 15. November 2021 ist dies in der umgehend eingerichteten Sperrzone nur in wenigen Ausnahmefällen und unter strengsten Auflagen möglich. In den dort ansässigen schweinehaltenden Betrieben hat das zu massiven Absatzproblemen geführt und durch die drohende Überbelegung der Ställe auch tierschutzrechtliche Fragen aufgeworfen.
Seit Feststellung der ASP Mitte November wurden im Landkreis Rostock allein rund 1.100 Proben von Wildschweinen und ca. 500 Proben von Hausschweinen auf ASP untersucht. Landesweit waren es ca. 8.500 Proben von Wildschweinen und etwa 2.400 Proben von Hausschweinen.
12. Januar 2022/ Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern/ Deutschland. https://www.regierung-mv.de/