Die Europäische Union hat bestätigt, dass in den vergangenen drei Monaten – insbesondere im August in Polen – mehrere Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest sowohl bei Wild- als auch bei Hausschweinen in verschiedenen Gebieten Polens, Estlands, Lettlands und Litauens aufgetreten sind.
Durch diese Ausbrüche hat sich in einigen Gebieten das Risikoniveau erhöht, weshalb den verschiedenen Teilen (I, II, III und IV) des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU neue Sperrgebiete hinzugefügt oder bereits dort aufgeführte Gebiete neu eingestuft wurden. In Estland wurde ein Ausbruch in einem Betrieb gemeldet, der sich außerhalb der von der EU festgelegten Sperrgebiete befindet. Die bis dato vorgenommenen Änderungen der verschiedenen Teile des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU finden sich im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1441 der Kommission vom 30. August 2016.
In Polen hat die Kommission aufgrund der neuen Ausbrüche in Erwartung der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel vorläufig neue Schutz- und Überwachungszonen festgelegt (Anwendungsfrist bis 15. Oktober 2016).
Was Polen anbelangt, stellt sich die Seuchensituation nach den Angaben des polnischen Landwirtschaftsministeriums zum 2. September wie folgt dar:
Die blau gekennzeichneten Zonen sind im Teil III des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU aufgeführt, die rot bzw. gelb gekennzeichneten Zonen in Teil II bzw. Teil I.
Juli und August 2016/ ABl. EU/ Europäische Union.
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