Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie war es notwendig geworden, dass Deutschland seine Düngevorgaben verschärft, um die Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Nitratgehalte in den belasteten Teilen des Grundwassers zu reduzieren. Nach intensiven Verhandlungen der Bundesregierung mit der EU-Kommission hatte der Bundesrat am 27. März 2020 der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung zugestimmt.
Die neue Düngeverordnung ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am morgigen 1. Mai 2020 in Kraft.
Dabei hat das Bundesministerium im Sinne der Landwirte bei der EU-Kommission erreicht, dass Teile der Verordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Denn die Branche steht angesichts der Corona-Pandemie vor zusätzlichen Herausforderungen. Konkret hat die Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der „roten Gebiete“ sowie die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zu Beginn des kommenden Jahres umgesetzt werden müssen.
30. Apr 2020/ BMEL/ Deutcshland.
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