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Neue Regelungen für Antibiotika in der Tierhaltung

Die neuen Regelungen sind ein Beitrag des BMEL zur Umsetzung der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie DART 2020.

7 März 2018
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Der von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt vorgelegten zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken ist im Kabinett zugestimmt worden.

Die neuen Regelungen zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren sollen dazu beitragen, die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Das Kabinett hat der Verordnung am 21. Februar 2018 zugestimmt. Die Verordnung wurde am 28.02.2018 verkündet und tritt zum 01.03.2018 in Kraft.

Die Verordnung enthält unter anderem die folgenden Regelungen:

  • Verbot der Umwidmung von bestimmten Antibiotika, die für die Behandlung von Infektionskrankheiten des Menschen besonders bedeutsam sind ("Reserveantibiotika").
  • Pflicht zur Erstellung eines Antibiogramms als wichtiges Element für die Therapieentscheidung: In bestimmten Fällen wird der Tierarzt verpflichtet, mit einem Antibiogramm die Empfindlichkeit des bakteriellen Erregers zu testen. Damit kann die Therapie optimiert und der Ausbreitung von Resistenzen entgegen gewirkt werden.
  • Festlegung von allgemeinen Grundsätzen für die Verfahren, mit denen Proben genommen, Bakterien isoliert sowie Antibiogramme erstellt werden.
  • Informations- und Nachweispflichten des Tierarztes.

Die Regelungen basieren auf Ermächtigungen des Arzneimittelgesetzes, die dort mit der 16. AMG-Novelle neu aufgenommen wurden. Damit wird in der Tierhaltung der Weg zur allgemeinen Minimierung des Antibiotikaeinsatzes und zu einem besonders restriktiven Umgang mit bestimmten Wirkstoffen konsequent weitergeführt. Aus Gründen des Tierschutzes ist allerdings nicht vorgesehen, die Anwendung bestimmter Antibiotika zu verbieten. Denn: kranke Tiere müssen die notwendige arzneiliche Versorgung erhalten.

Das Ziel: Therapie-Optionen erhalten und verbessern

Die neuen Regelungen sind ein Beitrag des BMEL zur Umsetzung der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie DART 2020. Dort ist formuliert, dass Therapie-Optionen erhalten und verbessert werden sollen.

Jeder Einsatz von Antibiotika - bei Mensch und Tier - trägt zur Entwicklung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen bei. Die Entwicklung von Resistenzeigenschaften ist ein natürlicher Prozess, mit dem sich Bakterien vor der Wirkung von Antibiotika schützen. Da die Entwicklung neuer antibiotischer Wirkstoffe stagniert, wirken sich Resistenzentwicklung und -ausbreitung nachteilig auf die Behandlungsmöglichkeiten von Infektionserkrankungen mit den vorhandenen Antibiotika aus.

Die Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie DART sowie die Nachfolgestrategie DART 2020 beinhalten die Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapien und verbesserter Diagnostik. Darüber hinaus sollen sektorübergreifende und sektorspezifische Maßnahmen entwickelt werden, mit denen die Ausbreitung der Antibiotikaresistenzen eingedämmt werden sollen. Dieser sogenannte "One-Health-Ansatz" betont, dass hierzu Veterinär- und Humanmedizin eng zusammenarbeiten müssen.

In der DART 2020 ist insbesondere vorgesehen, dass sich die Bundesregierung für eine verantwortungsvolle Verwendung von Antibiotika einsetzt: Wirkstoffe, die für die Behandlung von Infektionskrankheiten des Menschen besondere Bedeutung haben, sollen bei Mensch und Tier nur zum Einsatz kommen, wenn andere Wirkstoffe nicht zu einer Heilung führen. Grundlage für die Therapieentscheidung soll neben der klinischen Untersuchung grundsätzlich auch die Testung der krankmachenden Bakterien auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen Wirkstoffen sein.

Mittwoch, 21. Februar 2018 /BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de

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