Die neuen Regelungen zur Herkunftskennzeichnung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Geflügelfleisch sind am 1. April 2015 in Kraft getreten.
Gemäß diesen Vorschriften müssen auf dem Etikett das Aufzuchtland („Aufgezogen in:“) und das Land der Schlachtung („Geschlachtet in:“) angegeben sein. Wenn das Tier in ein- und demselben Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde, muss das Etikett nur die Angabe „Ursprung: (Name des Landes)“ enthalten.
Die Rechtsvorschrift wurden im Dezember 2013 von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet und trägt dem Interesse der Verbraucher für das Aufzuchtland der Tiere Rechnung, während sie gleichzeitig einen zu großen zusätzlichen Aufwand und Kosten in der Lieferkette vermeidet.
Dienstag, 31. März 2015/ EG/ Europäische Union.
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