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Neuer Fall von Afrikanischer Schweinepest in Königswartha

Im Landkreis Bautzen wurde ein neuer Fall der Afrikanischen Schweinepest bestätigt.

14 Februar 2025
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Ein am 26. Januar in Königswartha, Ortsteil Commerau, gesund erlegter Überläufer (männliches Wildschwein, 30 Kilogramm) wurde von der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen positiv auf ASP getestet. Das Nationale Referenzlabor hat dieses Ergebnis inzwischen bestätigt. Damit wird der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Königswartha, Ortsteil Commerau, amtlich festgestellt.

Zur Einschätzung des Seuchengeschehens laufen derzeit Fallwildsuchen mit Unterstützung von Drohnen. Die weiteren Maßnahmen werden auf Grundlage der Suchergebnisse abgestimmt.

Da sich der Fundort bereits in der Sperrzone 2 (gefährdetes Gebiet) befindet, gelten die dort vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen weiterhin uneingeschränkt. Eine Verkleinerung der Restriktionszonen, die für April 2025 vorgesehen war, ist aufgrund des neuen Fundes nicht mehr realisierbar.

In der Sperrzone 2 gelten besondere Vorschriften für Tierhalter und Bürger:

  • Leinenpflicht: Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Tiere anzuleinen. Dies gilt sachsenweit in allen Gebieten der Sperrzone 2.
  • Schweinehalterpflichten: Alle Schweinehalter, auch zukünftige, müssen ihren Bestand dem Veterinäramt melden. Zu- und Abgänge von Tieren sind anzuzeigen
  • Transportbeschränkungen: Der Transport von Schweinen innerhalb oder aus dem Landkreis ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes möglich. Diese wird nur erteilt, wenn strenge Biosicherheitsmaßnahmen erfüllt werden.

Biosicherheitsmaßnahmen für Schweinehalter:

  • Die Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen ist verboten.
  • Stalleingänge müssen mit Desinfektionseinrichtungen ausgestattet sein.
  • Hausschweine und ihr Futter dürfen keinen Kontakt mit Wildschweinen oder anderen Tieren haben.
  • Speiseabfälle dürfen nicht an Klauentiere verfüttert werden.
  • Die Anzahl der Personen, die Schweine versorgen, ist auf das Nötigste zu beschränken.
  • Regelmäßige tierärztliche Kontrollen sind verpflichtend.

10. Februar 2025/ Landkreis Bautzen/ Deutschland. https://www.landkreis-bautzen.de

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