Das Europäische Parlament und der Rat haben auf Vorschlag der Kommission eine neue endgültige Regelung zur Tiergesundheit verabschiedet, die am 31. März im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Das „Tiergesundheitsgesetz“, das am kommenden 20. April in Kraft tritt und in 5 Jahren zur Anwendung kommt, wird eine effizientere Bekämpfung von übertragbaren Tierseuchen ermöglichen.
Die neue Regelung fasst zahlreiche Rechtsakte zu einem einzigen Gesetz zusammen:
- Einfachere und klarere Vorschriften ermöglichen es, die wesentlichen Prioritäten in den Fokus zu stellen: die Verhütung und die Ausrottung von Seuchen.
- Die Zuständigkeiten der Landwirte, Tierärzte und anderer für die Betreuung der Tiere verantwortlicher Personen werden präzisiert.
- Die neuen Vorschriften ermöglichen eine stärkere Nutzung neuer Technologien bei den Tiergesundheitsmaßnahmen: Überwachung von Krankheitserregern, elektronische Identifizierung und Registrierung von Tieren.
- Eine bessere Früherkennung und Bekämpfung von Tierseuchen, einschließlich der im Zusammenhang mit dem Klimawandel neu auftretenden Seuchen, wird dazu beitragen, das Auftreten und die Auswirkungen von Tierepidemien zu reduzieren.
- Es wird eine größere Flexibilität bei der Anpassung der Vorschriften an örtliche Gegebenheiten und neue Problematiken wie den Klima- und Gesellschaftswandel geben.
- Es wird eine bessere Rechtsgrundlage für die Kontrolle antibiotikaresistenter Erreger von Tierseuchen geschaffen, die die bestehenden Regelungen und zwei weitere Vorschläge zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln, über die derzeit im Europäischen Parlament und im Rat noch beraten wird, ergänzt.
Verordnung 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (1,4Mb)
Donnerstag, 31. März 2016
GD Gesundheit und Lebensmittelsicherheit/EU. http://ec.europa.eu/food
EU-ABl./EU. http://eur-lex.europa.eu