Die Niederlande haben als Schutzmaßnahme gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) eine zweite obligatorische Reinigung für Transportfahrzeuge, die aus Deutschland kommen, eingeführt.
Die Verpflichtung ist am 16. Juli 2021 in Kraft getreten und gilt für alle Transportfahrzeuge aus Deutschland, die Paarhufer (Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Rotwild) befördern. Alle Fahrzeuge, die aus Deutschland in die Niederlande einreisen oder zurückkehren, müssen unmittelbar nach dem Grenzübertritt in einer Reinigungs- und Desinfektionsanlage eine zweite Reinigung durchlaufen.
Die Reinigungs- und Desinfektionsbescheinigung muss von der für die Waschanlage zuständigen Stelle ausgefüllt und unterschrieben werden. Diese Bescheinigung muss zur Weiterverfolgung an das niederländische Ministerium für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit (NVWA) geschickt werden.
Die zweite Reinigung und Desinfektion war bereits für Lettland, Litauen, Rumänien, Polen, die Slowakei, Bulgarien, Griechenland und alle Drittländer vorgeschrieben.
16. Juli 2021/ Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität/ Niederlande.
https://www.nvwa.nl/