Die niederländische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (NVWA) betrachtet alle Schweine, die sich während des Transports in einem Abteil des Fahrzeugs befinden, als eine Gruppe. Es dürfen keine Schweine aus anderen Gruppen hinzugefügt werden. Bei Verstößen wird ein Beanstandungsbericht erstellt und ein Bußgeld von 2.500 Euro verhängt.
Im Jahr 2022 ging bei der NVWA ein Antrag auf Durchsetzung der Vorschriften ein, in dem festgestellt wurde, dass das Mischen von Schweinegruppen bei der Ankunft im Schlachthof zu einer vermeidbaren Form von Schmerzen, Stress oder Leiden führt.
Die NVWA betrachtet das Mischen von Schweinen in den Wartebuchten des Schlachthofs seit 2023 als einen Verstoß, hatte ihn aber noch nicht sanktioniert, um den Schlachthöfen Zeit zu geben, sich auf das Verbot vorzubereiten.
7. August 2024 / Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei, Lebensmittelsicherheit und Natur / Niederlande.
https://www.nvwa.nl