Die niederländische Regierung hat neue Förderprogramme für Landwirte im Ackerbau und in der Viehzucht eingeführt, die ihre Betriebe modernisieren oder verlegen möchten, um die Stickstoffbelastung in Natura-2000-Gebieten zu reduzieren. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören die Verbesserung betrieblicher Technologien zur Minimierung der Stickstoffemissionen sowie die Umsiedlung von Betrieben.
Die Einreichung von Vorschlägen für diese Beihilfen mit einem Gesamtvolumen von 165 Mio. Euro ist ab Oktober 2024 möglich. Ein Programm für die freiwillige Betriebsaufgabe in kleineren Sektoren soll ebenfalls bis Ende September veröffentlicht werden.
Modernisierung
Für diese Beihilfe kommen Betriebe in Frage, die Milchkühe, Schweine oder Fleischrinder halten, zur Gruppe der Betriebe mit den höchsten Stickstoffemissionen gehören und in bewährte Technologien investieren wollen, die die Stickstoffeinträge erheblich reduzieren. Eine wichtige Bedingung für die Beantragung dieser Förderung ist, dass die Zahl der am Standort gehaltenen Tiere in den nächsten fünf Jahren nicht ansteigt.
Das Förderprogramm wird ab dem 21. Oktober 2024 mit einem Betrag von 60 Mio. Euro zur Verfügung stehen.
Umsiedlung
Das Programm zur freiwilligen Umsiedlung ermöglicht es landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere solchen in der Nähe empfindlicher Gebiete, an Standorte mit geringeren Umweltauswirkungen umzuziehen. Der neue Standort kann auch in einem anderen Land innerhalb der Europäischen Union liegen. Für dieses Umsiedlungsprogramm werden Mittel in Höhe von 105 Mio. Euro bereitgestellt.
Die Betriebsumsiedlungsbeihilfe dient zur Deckung der mit der Verlegung des Betriebs oder Unternehmens verbundenen Kosten, darunter:
- vollständige Verlegung von Gebäuden, Einrichtungen und Tieren an den neuen Standort (100 % abgedeckt)
- Erwerb oder Bau neuer Gebäude am neuen Standort, einschließlich Rechtskosten wie Notargebühren (bis zu 100 % abgedeckt)
- Abriss von Gebäuden am alten Standort (100 % abgedeckt bis zu einem Höchstbetrag von 45 €/m2).
- Modernisierung von Anlagen am neuen Standort (65 % abgedeckt bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro bzw. 80 %, wenn es sich um Junglandwirte handelt)
- Beauftragung von unabhängigen Fachleuten wie Immobilienmaklern, Unternehmensberatern oder Architekten (95 % abgedeckt bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro)
4. September 2024/ Niederländische Regierung/ Niederlande.
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