Junglandwirte haben in der Anfangsphase ihres Betriebs oft eine große finanzielle Belastung, die es ihnen erschwert, in Nachhaltigkeit zu investieren. So haben die Niederlande nun für die Förderung von Junglandwirten fast 240 Millionen Euro aus europäischen und nationalen Mitteln zur Verfügung gestellt, die bis einschließlich 2027 über verschiedene Fördertöpfe ausgezahlt werden sollen. Die erste Ausschreibung läuft vom 3. Juni bis zum 2. August 2024 mit einem Höchstbetrag von 80.000 € pro Antragsteller.
Diese Regelung ist Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und wird als „Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte“ bezeichnet. Landwirte, die nach dem 1. Januar 2023 einen Betrieb übernommen haben, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Zusammen mit dem Antrag müssen die Jungunternehmer einen Businessplan einreichen, der die wirtschaftlichen und ökologischen Ziele für die nächsten fünf Jahre beschreibt. Dieser Businessplan muss zu den Nachhaltigkeitszielen in den Bereichen Klima, Natur und Wasserqualität beitragen.
3. April 2024/ Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität/ Niederlande.
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