Der niederländische Landwirtschaftsminister Piet Adema will den Einsatz von elektrischen Treibhilfen in der Tierhaltung verbieten. Ab dem 1. Juli 2025 soll die Verwendung solcher elektrischer Geräte beim Treiben von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben und beim Transport nicht mehr erlaubt sein.
Derzeit ist der Einsatz von Elektrotreibern nur in Ausnahmefällen erlaubt. So darf das Gerät beispielsweise nur bei ausgewachsenen Rindern und Schweinen eingesetzt werden, die sich weigern, sich zu bewegen, und nur unter der Voraussetzung, dass das Tier vor dem Gerät genügend Raum zum Ausweichen hat, dass die Stromstöße nicht länger als eine Sekunde dauern, dass sie nicht wiederholt verabreicht werden und dass das Gerät nur auf die Hinterhandmuskulatur angewendet wird. Die Praxis zeigt jedoch, dass elektrische Treibhilfen immer noch zu häufig und nicht vorschriftsmäßig eingesetzt werden.
Das Verbot soll den beiden Kammern so schnell wie möglich vorgelegt werden, damit es am 1. Juli 2025 in Kraft treten kann. Ab diesem Datum müssen auf dem Hof und beim Transport alternative Hilfsmittel verwendet werden. Das niederländische Amt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (NVWA) wird dies durch Stichprobenkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und beim Verladen von Tieren für den Transport außerhalb der Niederlande überwachen.
Da die europäische Gesetzgebung wenig Spielraum für strengere nationale Vorschriften zum Schutz von Schlachttieren lässt, war es nicht möglich, das Verbot auch für Schlachthöfe zu verhängen. Es wird daher geprüft, ob durch eine politische Regelung mehr Klarheit über die begrenzten Möglichkeiten für den Einsatz von elektrischen Treibhilfen in Schlachthöfen geschaffen werden kann.
24. Juni 2024/ Niederländische Regierung/ Niederlande.
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