Es handelt sich bei diesen Produkten um "Novel Foods". Am Mittwoch (28.10.) hat das Plenum einen Bericht über Pläne zur Vereinfachung der Zulassungsverfahren dieser Produkte gebilligt (359 Ja-Stimmen, 202 Nein-Stimmen, 127 Enthaltungen). Der Text muss nun von den Regierungen im Ministerrat gebilligt werden.
Die "Novel Foods"-Verordnung stammt aus dem Jahr 1997. Die Überarbeitung der Verordnung ist notwendig, um dem wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt Rechnung zu tragen. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene neue Lebensmittel und Lebensmittelzutaten entwickelt.
Insekten, Pilze, Algen, aber auch neue Farbstoffe sind neuartige Lebensmittel. Lebensmittel, die unter Einsatz der Nanotechnologie hergestellt werden, gelten ebenfalls als "neuartig". Unter "Novel Foods" versteht man somit neuartige, innovative Lebensmittel sowie solche, die mithilfe neuer Technologien und Produktionsverfahren hergestellt werden. Auch Lebensmittel, die traditionell auβerhalb der EU konsumiert werden, werden als "Novel Foods" bezeichnet.
Die neuen Bestimmungen würden ein einheitliches EU-Verfahren für die Sicherheitsbewertung und das Zulassungsverfahren von "Novel Foods" vorsehen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll eine Überprüfung durchführen, sobald ein Produkt Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben könnte.
Wie von den EU-Abgeordneten gefordert, würden Lebensmittel aus geklonten Tieren in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen bis hierzu gesonderte Gesetze verabschiedet werden. Eine neue Definition der Nanomaterialien wäre in der Verordnung genauso enthalten wie Beschränkungen für Tierversuche.
Mittwoch, 28. Oktober, zum Jahr 2015/ EP/ EU.
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