Damit auch weiterhin die Verbreitung des Virus in Haltungen verhindert wird, hat sich jetzt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung mit der Landwirtschaftskammer, den Landwirtschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe e.V., der Landesvereinigung Ökologischer Landbau NRW e.V. sowie mit den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe auf zusätzliche Präventivmaßnahmen verständigt.
Bei der gemeinsamen Vereinbarung über besondere Maßnahmen zur Prävention gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in nordrhein-westfälischen Beständen handelt es sich um eine Selbstverpflichtung der Branche. Nordrhein-Westfalen ist das erste Land, das eine solche Vereinbarung getroffen hat, basierend auf der Eigenverantwortung von Unternehmen gemäß Artikel 10 des Tiergesundheitsaktes der Europäischen Union.
Früherkennungssysteme werden intensiviert
Über die neue gemeinsame Vereinbarung wird geregelt, dass vorhandene Frühwarnsysteme auf ASP, darunter Blutuntersuchungen bei lebenden Schweinen mit unspezifischen Krankheitssymptomen, intensiviert werden. Durch regelmäßige virologische Untersuchungen von verendeten Tieren in Schweinehaltungen sollen zudem etwaige Infektionen schnellstmöglich erkannt und die Weiterverbreitung des Virus zwischen verschiedenen Betrieben frühestmöglich verhindert werden.
Biosicherheit weiterhin beachten
In der neuen Vereinbarung werden zudem alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter in Nordrhein-Westfalen aufgerufen und verpflichtet, in ihren Haltungen aktuell erneut zu prüfen, ob alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um den Eintrag der ASP in ihre Bestände zu verhindern und erforderlichenfalls Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Tierseuchenkasse bietet zur Unterstützung einen kostenfreien E-Learning-Kurs zum Thema Biosicherheit für Schweinehaltungen an. Zusätzlich stehen die Veterinärämter für alle schweinehaltenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, um kostenfreie amtliche Biosicherheitschecks durchzuführen.
8. August 2022/ NRW/ Deutschland. https://www.land.nrw