Heute hat auch der Bundesrat der entsprechenden Verordnung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, zugestimmt. Die Ministerin hatte entschieden, dieses System als erweitertes Nährwertkennzeichen auf der Vorderseite von Verpackungen in Deutschland einzuführen. Die Verordnung ermöglicht nun die rechtssichere Verwendung, sie wird nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Anfang November in Kraft treten.
Die Einführung des Kennzeichens begleitet das Bundesernährungsministerium mit einer umfassenden Informationskampagne für die Verbraucher und die Unternehmen. Unter www.nutri-score.de stehen Informationen, Expertenmeinungen, Antworten auf häufig gestellte Fragen, eine Erkläranimation sowie Publikationen zur Verfügung.
Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht nicht verpflichtend möglich. Demgemäß gilt auch in Frankreich oder Belgien der Nutri-Score nicht verpflichtend, ebenso wenig wie etwa das Keyhole-System in Skandinavien. Mit der Unterstützung vieler weiterer Mitgliedstaaten setzt sich Bundesministerin Julia Klöckner daher für die Einführung einer einheitlichen Nährwertkennzeichnung in der EU ein. Um eine Harmonisierung voranzubringen, hat die Ministerin im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft kürzlich Diskussionen zu diesem Thema eingeleitet. Ziel ist es, bei der Sitzung des EU-Agrarrats im Dezember, gemeinsame Schlussfolgerungen der Mitgliedsstaaten zu erreichen.
9. oktober 2020/ BMEL/ Deutschland.
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