Die entsprechende Verordnung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, wird heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am morgigen Freitag, 6. November, in Kraft. Unternehmen können den Nutri-Score dann rechtssicher verwenden.
Julia Klöckner: "Eines der großen ernährungspolitischen Vorhaben für Deutschland ist erfolgreich umgesetzt. Jetzt müssen Wirtschaft und Handel mitziehen. Der Nutri-Score bietet für Verbraucher leicht verständliche und vergleichbare Informationen und ist damit eine hilfreiche Orientierung am Supermarktregal. Die gesunde Wahl soll so leicht wie möglich werden. Ich habe die klare Erwartung an die Lebensmittelwirtschaft, dass sie die Kennzeichnung nutzt – die rechtlichen Voraussetzungen dafür haben wir jetzt geschaffen. Unabhängig davon setze ich mich für eine Harmonisierung der erweiterten Nährwertkennzeichnung auf EU-Ebene ein."
Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht nicht verpflichtend möglich. Auch in Frankreich oder Belgien ist der Nutri-Score nicht verpflichtend, ebenso wenig wie etwa das Keyhole-System in Skandinavien. Mit der Unterstützung vieler weiterer Mitgliedstaaten setzt sich Bundesministerin Julia Klöckner im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für die Einführung einer einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung in der EU ein. Ziel ist es, bei der Sitzung des EU-Agrarrats im Dezember gemeinsame Schlussfolgerungen der Mitgliedstaaten zu erreichen.
5. November 2020/ BMEL/ Deutschland.
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