Sie soll die rechtssichere Verwendung des Kennzeichens für in Deutschland in den Verkehr gebrachte Lebensmittel ermöglichen. Es gehe darum, dass die gesunde Wahl zur leichten Wahl wird, die eine gesündere Alltagsernährung auch mit Fertigprodukten vereinfacht – ohne die Verbraucher zu bevormunden, so die Ministerin. Parallel läuft derzeit noch die vorgeschriebene Notifizierung bei der EU. Die Stillhaltefrist wird im September enden. Der Bundesrat wird sich dann voraussichtlich im Oktober mit der Verordnung befassen. Sie soll spätestens im November dieses Jahres in Kraft treten.
Parallel ist das Ministerium dabei, zügig praktische Erleichterungen für die Verwendung des Nutri-Score durch die Unternehmen zu schaffen. Auf seiner Internetseite hat das Ministerium als Hilfestellung deutsche Übersetzungen der französischen Texte für das Registrierungsverfahren sowie die Verwendungsbedingungen für Nutri-Score veröffentlicht. Damit sind die Belange gerade kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigt. Zudem wird die Einführung des Kennzeichens von einer Informationskampagne für die Verbraucher und die Wirtschaft begleitet werden. Ziel der Maßnahmen ist eine möglichst flächendeckende Nutzung des Nutri-Score.
Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht nicht verpflichtend möglich. Demgemäß gilt auch in Frankreich oder Belgien der Nutri-Score nicht verpflichtend, ebenso wenig wie etwa das Keyhole-System in Skandinavien. Während der aktuell laufenden EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands will Bundesministerin Julia Klöckner daher die Entwicklung einer EU-weit einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung vorantreiben.
Julia Klöckner: "Wir stehen kurz davor, eines der großen ernährungspolitischen Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Wir haben gezeigt, dass der Nutri-Score für die Verbraucher leicht verständliche und vergleichbare Informationen bietet. Für die Verbraucher bietet er die beste Orientierung am Supermarktregal. Es geht nicht um Verzicht, sondern um die bessere Alternative, um bewusste Entscheidungsmöglichkeiten, ohne langwierig Nährwerttabellen studieren zu müssen. Diese bleiben weiterhin auf der Rückseite erhalten. Aber auf der Vorderseite wird es eine optisch klare Orientierungshilfe geben. Wenn zu viele Fette, Zucker oder Salz enthalten sind, wird die Bewertung ungünstiger. Ich habe die klare Erwartung an die Unternehmen, dass sie die Kennzeichnung nutzen! Dafür schaffen wir die Voraussetzungen."
19. August 2020/ Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft / Deutschland
https://www.bmel.de/