Die Leitlinien sollen Antragstellern bei der Erstellung und Einreichung von Anträgen auf Zulassung eines Futtermittelzusatzstoffes unterstützen. Ihnen ist zu entnehmen, welche Informationen und Daten die von den Antragstellern einzureichenden Unterlagen enthalten müssen, damit die EFSA die Wirksamkeit von Futtermittelzusatzstoffen bewerten kann.
Die EFSA ruft interessierte Kreise auf, ihre schriftlichen Kommentare bis zum 28. Januar 2018 einzureichen.
Martes, 4 de diciembre de 2018/ EFSA.
http://www.efsa.europa.eu