Die OIE-Delegierten überarbeiteten und verabschiedeten die Vorschriften und Leitlinien für die Prävention und Bekämpfung von Landtierkrankheiten.
Vorschriften in Bezug auf Landtierkrankheiten:
- Das Kapitel über die Maul- und Klauenseuche wurde aktualisiert. Die neuen Bestimmungen haben zum Ziel, die Einschränkungen im internationalen Handel zu reduzieren und gleichzeitig das Sicherheitsniveau zu erhalten, wobei den Verfahren der Zonenabgrenzung und Kompartimentierung eine noch wichtigere Rolle beigemessen wird.
- Dem Tiergesundheitskodex wurde ein neues Kapitel über Taenia solium, ein auf den Menschen übertragbarer Bandwurm, hinzugefügt.
Vorschriften in Bezug auf antimikrobielle Resistenzen und Tierschutz:
- Durch die Aktualisierung zweier Kapitel des OIE-Tiergesundheitskodex machten die Delegierten weitere Fortschritte im Bereich der Prävention von antimikrobiellen Resistenzen. Die Änderungen betreffen konkret die Überwachung der Antibiotikaverwendung auf nationaler Ebene (Kapitel 6.7) und die Risikobewertung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel, die durch den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung hervorgerufen wird (Kapitel 6.10).
- Ferner wurden neue Begriffe in den Tiergesundheitskodex eingeführt, wie etwa die Definition der „Biosicherheit“, die in den letzten Jahren für die Eindämmung der Ausbreitung bestimmter Tierseuchen wie der Vogelgrippe oder der epizootischen Virusdiarrhoe immer wichtiger geworden ist. Die Definition des Begriffs wurde von den OIE-Mitgliedsländern einstimmig angenommen.
Freitag, 29. Mai 2015/ OIE
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