Am Mittwoch verabschiedete das Parlament die Überarbeitung der GAP-Strategieplanverordnung und der horizontalen GAP-Verordnung mit 425 Ja-Stimmen, 130 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen. Die Abgeordneten nahmen den Gesetzesentwurf mit den vom Rat vorgeschlagenen technischen Änderungen an, die vom Landwirtschaftsausschuss des Parlaments am 15. April 2024 gebilligt worden waren.
Hintergrund
Mit der Überarbeitung der GAP werden die Regeln für drei Umweltauflagen geändert, die Landwirte erfüllen müssen, um Fördermittel zu erhalten. Außerdem wird den EU-Ländern mehr Flexibilität eingeräumt, damit sie Ausnahmen von den GAP-Standards gewähren können, wenn es Probleme bei der Anwendung dieser Standards gibt oder wenn sie durch extreme Wetterbedingungen verursacht werden. Kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar sollen von Kontrollen und Strafen für die Nichteinhaltung einiger GAP-Vorschriften befreit werden.
Um die Verabschiedung der Maßnahmen zu beschleunigen, hat das Parlament zugestimmt, das Dossier im Rahmen seines so genannten Dringlichkeitsverfahrens zu behandeln.
Das Parlament beschloss am Dienstag, keine Einwände gegen den Kommissionsvorschlag zur Ergänzung des GAP-Vereinfachungspakets zu erheben. Der Text sieht vor, dass die Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Anwendung der GAP-Vorschrift haben, den Anteil des Dauergrünlands an der landwirtschaftlichen Fläche im Vergleich zu 2018 über 5 % zu halten (GLÖZ-Standard 1 - „Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“).
Die nächsten Schritte
Die Verordnung muss nun vom Rat angenommen werden. Die belgische Ratspräsidentschaft hat das Parlament darüber informiert, dass, wenn die Abgeordneten den Vorschlag in der vom Sonderausschuss Landwirtschaft des Rates vereinbarten Form billigen, der Rat denselben Text annehmen wird.
Nach der Genehmigung durch den Rat wird das Gesetz im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt sofort in Kraft. Die Landwirte können bereits 2024 überarbeitete Umweltauflagen für ihre Anträge auf EU-Finanzhilfen geltend machen.
24. April 2024/ EP/ Europäische Union.
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