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Parlament für Senkung der Emissionen der Mitgliedstaaten um 40 %

Nach der überarbeiteten Lastenteilungsverordnung müssen die EU-Staaten die Treibhausgasemissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft bis 2030 zurückfahren.

20 März 2023
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Das Parlament nahm heute mit 486 zu 132 Stimmen bei 10 Enthaltungen die überarbeitete Lastenteilungsverordnung an. Sie legt für jeden EU-Mitgliedstaat verbindliche jährliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen fest und deckt zurzeit etwa 60 % aller EU-Emissionen ab – in den Bereichen Straßenverkehr, Gebäudebeheizung, Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und Abfallwirtschaft.

Durch die Überarbeitung der Verordnung wird der Zielwert für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 für die gesamte EU von 30 % auf 40 % gegenüber dem Stand von 2005 angehoben. Zum ersten Mal müssen nun alle EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen verringern, und zwar um 10 bis 50 %. Die Zielvorgaben für 2030 für jeden einzelnen Mitgliedstaat richten sich nach dessen Pro-Kopf-BIP und der Kostenwirksamkeit. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem dafür sorgen, dass sie ihre jährlichen Treibhausgasemissionszuweisungen nicht überschreiten.

10. März 2023/ Europäisches Parlament / Europäische Union.
https://www.europarl.europa.eu

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