Bei den Verhandlungen über das Reformpaket hatte das Parlament Nachdruck darauf gelegt, dass die Stärkung der Artenvielfalt und die Einhaltung der Vorschriften und Verpflichtungen der EU im Umwelt- und Klimaschutzbereich der Schlüssel für die Umsetzung der 2023 in Kraft tretenden reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind. Die Kommission wird bewerten, ob die Mitgliedstaaten mit ihren GAP-Strategieplänen diesen Verpflichtungen entsprechen. Landwirtinnen und Landwirte müssen derweil künftig klima- und umweltfreundliche Verfahren anwenden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass mindestens 35 % der Haushaltsgelder für die Entwicklung des ländlichen Raums und mindestens 25 % der Direktzahlungen für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden.
Das Parlament setzte durch, dass mindestens 10 % der Direktzahlungen für die Unterstützung kleiner und mittlerer Agrarbetriebe verwendet werden und mindestens 3 % des GAP-Haushalts an Junglandwirte gehen. Es bestand auch auf einer ständigen Krisenreserve mit einem Jahresbudget von 450 Mio. EUR (zu aktuellen Preisen), die Landwirtinnen und Landwirten bei Preis- oder Marktinstabilität helfen soll.
Die bisherigen GAP-Vorschriften wurden nach dem 31. Dezember 2020 durch bis Ende 2022 geltende Übergangsvorschriften ersetzt. Wenn sie vom Rat genehmigt werden, gelten die neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2023.
23. November 2021/ Europäisches Parlament/ Europäische Union.
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