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Peru hebt die Listen der Betriebe auf, die zur Ausfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs zugelassen sind

Der SENASA hat allen Betrieben aus EU-Ländern, mit denen harmonisierte Hygienevorschriften vereinbart wurden, die Genehmigung zur Einfuhr von industriellen, für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs erteilt.

23 September 2015
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Das Verfahren für die Zulassung von Betrieben zur Ausfuhr von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs nach Peru erfolgte bislang über die Aufnahme in eine Liste, die mittels des Antragsformulars für die Aufnahme in die Liste der Betriebe, die zur Ausfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr in Drittländer zugelassen sind, beantragt werden konnte.

Der Nationale Dienst für Agrargesundheit Perus (SENASA) hat bekannt gegeben, dass allen Betrieben aus EU-Ländern, mit denen harmonisierte Hygienevorschriften vereinbart wurden, die Genehmigung zur Einfuhr von industriellen, für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs erteilt wird.

Somit wird das Verfahren zur Beantragung der Aufnahme in die Liste der zugelassenen Betriebe aufgehoben.

Demzufolge sind alle Betriebe, die für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs herstellen und in Spanien zugelassen und im Gesundheitsregister der Lebensmittelunternehmen und Lebensmittel (RGSEAA) der spanischen Agentur für Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Ernährung (AECOSAN) eingetragen sind, berechtigt, Produkte, für die eine Vereinbarung über hygienerechtliche Bestimmungen für die Ausfuhr besteht, nach Peru zu exportieren.

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Mittwoch, 9. September 2015/ CEXGAN/ Spanien.
http://cexgan.magrama.es

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