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Polen: Änderung bei der ASP-Regionalisierung

In der zweiten Jahreshälfte 2022 wurden erhebliche Änderungen in den Gebieten mit den größten Sperrzonen gemäß der Durchführungsverordnung 2021/605 der Kommission vorgenommen.

9 Februar 2023
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Dank der Bemühungen des leitenden Veterinärbeamten – unter anderem mehrere bei der Europäischen Kommission eingereichte Anträge zur Minimierung der Fläche der Gebiete, die Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Auftreten der ASP in Polen unterliegen – wurden in der zweiten Jahreshälfte 2022 erhebliche Änderungen in den Gebieten mit den größten Sperrzonen gemäß der Durchführungsverordnung 2021/605 der Kommission vorgenommen.

Die Regionalisierung wurde unter anderem wie folgt geändert:

  • In 141 Gemeinden in 4 Woiwodschaften (Łódź, Karpatenvorland, Schlesien und Großpolen) und in 3 Städten mit Kreisrechten (Łódź, Kalisz, Piotrków Trybunalski) wurden die Sperrzonen ganz aufgehoben;
  • 77 Gemeinden in 6 Woiwodschaften (Niederschlesien, Lublin, Lebus, Karpatenvorland, Ermland-Masuren und Großpolen) wurden von Sperrzone III in Sperrzone II umgestuft;
  • 14 Gemeinden in 2 Woiwodschaften (Kleinpolen und Heiligkreuz) wurden von Sperrzone III in Sperrzone I umgestuft;
  • 10 Gemeinden in der Woiwodschaft Podlachien wurden von Sperrzone II in Sperrzone I umgestuft.

<p>ASP-Regionalisierung</p>

Die Oberste Veterinärbehörde betonte, dass sie ihre Bemühungen, das Ausmaß der Sperrzonen weiter zu reduzieren, fortsetzt. Bei der Ausweisung der Sperrzonen berücksichtigt die Europäische Kommission in jedem Einzelfall u. a. die allgemeine Seuchenlage in dem betreffenden Land, die Ausbreitungsrate der Seuche in einem bestimmten Gebiet und die Daten über das Auftreten der Krankheit in den Vorjahren.

Am vergangenen 20. Dezember wurde ein weiterer Antrag auf Änderungen der Regionalisierung bei der Europäischen Kommission eingereicht.

4. Januar 2023/ GIW/ Polen.
www.wetgiw.gov.pl

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