Nachdem das Parlament Ende 2018 beschlossen hat, die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration bis Ende 2020 zu verlängern, hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, sehr deutlich gemacht, dass es eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist nicht geben wird.
Bundesministerin Julia Klöckner verdeutlichte in dem Branchengespräch, dass es zu der betäubungslosen Ferkelkastration drei rechtskonforme Alternativen gebe:
- die Jungebermast,
- die Impfung gegen Ebergeruch und
- die Kastration unter Vollnarkose.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat in vielfältiger Weise die Einführung der alternativen Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration unterstützt.
Im Einzelnen:
- Zulassung von Tierarzneimitteln für die Durchführung einer Betäubung bei der Ferkelkastration: Die arzneimittelrechtliche Zulassung für ein Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Isofluran zur Durchführung einer Narkose bei der Ferkelkastration wurde erteilt.
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Stand der Technik bei Narkosegeräten: Am 28. April 2020 wurden drei Narkosegeräte von drei verschiedenen Herstellern von der DLG zertifiziert. Zwei weitere Geräte befinden sich in der DLG-Prüfung und werden voraussichtlich und vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses im Juni zertifiziert werden können.
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Unterstützung der Betriebe bei der Anschaffung von Narkosegeräten: Haushaltsmittel zur Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten stehen zur Verfügung – 20 Millionen Euro für das Jahr 2020. Bisher sind ca. 2.500 Erstanträge eingegangen und geprüft worden (Stand: 26. Mai 2020). Mit dem Erstantrag wird die grundsätzliche Fördervoraussetzung geprüft und bewilligt.
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Ferkelbetäubungssachkundeverordnung: Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung ist seit Januar 2020 in Kraft.
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Schulungsmaterial: Für die Lehrgänge zum Erwerb eines Sachkundenachweises für die Durchführung der Betäubung mit Isofluran gemäß Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) wurde Schulungsmaterial erarbeitet.
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Schulungserfolg: Die Schulungen können seit dem Inkrafttreten der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung stattfinden.
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Durchführung von an Verbraucher gerichtete Aufklärungskampagne über Alternativmethoden: Das BMEL informiert Verbraucher über die Thematik der betäubungslosen Ferkelkastration und die Alternativverfahren. Hierzu wurde eine Begleitbroschüre zu den Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration erarbeitet.
Der so genannte "Vierte Weg" ist nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gesetzeskonform
Bundesministerin Julia Klöckner hat auch nochmal klargemacht, dass die lokale Betäubung – im Gegensatz zur Vollnarkose mit Isofluran – nach derzeitigem Erkenntnisstand keine wirksame Schmerzausschaltung bewirkt. Das zeigen Zwischenergebnisse der vom Bundesministerium geförderten wissenschaftlichen Studie am wachen Ferkel. Die effektive Schmerzausschaltung ist aber ab dem 1. Januar 2021 zwingende gesetzliche Voraussetzung.
04. Juni 2020/ BMEL/ Deutschland.
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