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Rat erzielt Einigung über Änderungen der Industrieemissionsrichtlinie

In ihrer allgemeinen Ausrichtung haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission dahin gehend geändert, dass auch Intensivtierhaltungsbetriebe mit einer höheren Anzahl an Großvieheinheiten (GVE) als 350 GVE (Rinder und Schweine), 280 GVE (Geflügel) und 350 GVE (landwirtschaftliche Gemischtbetriebe) in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.

22 März 2023
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Der Rat hat heute seine Verhandlungsposition "allgemeine Ausrichtung" zu einem Vorschlag zur Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie festgelegt. Die neuen Vorschriften werden einen besseren Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bewirken, da schädliche Emissionen aus Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetrieben in die Luft und ins Wasser sowie durch Einleitung von Abfällen verringert werden.

Die Industrieemissionsrichtlinie ist das wichtigste EU-Instrument zur Regulierung der Emissionen von Schadstoffen, etwa Stickstoffoxiden, Ammoniak, Quecksilber, Methan und Kohlendioxid, durch Industrieanlagen und Intensivtierhaltungsbetriebe. Anlagen und landwirtschaftliche Betriebe im industriellen Maßstab müssen gemäß einer von den nationalen Behörden erteilten Genehmigung unter standardmäßiger Nutzung der besten verfügbaren Techniken (BVT) betrieben werden.

Wichtigste Änderungen des Rates

In ihrer allgemeinen Ausrichtung haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission dahin gehend geändert, dass auch Intensivtierhaltungsbetriebe mit einer höheren Anzahl an Großvieheinheiten (GVE) als 350 GVE (Rinder und Schweine), 280 GVE (Geflügel) und 350 GVE (landwirtschaftliche Gemischtbetriebe) in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Betriebe der extensiven Landwirtschaft wären ausgeschlossen. Die neuen Vorschriften würden schrittweise angewandt, angefangen bei den größten landwirtschaftlichen Betrieben.

Mit der allgemeinen Ausrichtung wurde die Flexibilität eingeführt, die die Mitgliedstaaten benötigen, um die Bestimmungen über Sanktionen und Schadensersatz bei Gesundheitsschäden an ihre unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen anzupassen.

Die Mitgliedstaaten haben für den Fall einer Krise, die zu einer schwerwiegenden Unterbrechung oder Engpässen in den Bereichen Energieversorgung oder wesentliche Ressourcen, Materialien oder Ausrüstungen führt, eine Ausnahme von den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionsgrenzwerten unter strengen Bedingungen eingeführt.

Hintergrund und weiteres Vorgehen

Nachdem der Rat jetzt eine allgemeine Ausrichtung festgelegt hat, können die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen werden, sobald dieses seine Verhandlungsposition festgelegt hat.

Mit den neuen Vorschriften werden

  • mehr Anlagen (insbesondere mehr große Intensivtierhaltungsbetriebe) in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen,
  • die Ausstellung von Genehmigungen wirksamer gestaltet,
  • der Verwaltungsaufwand verringert,
  • die Transparenz erhöht und
  • bahnbrechende Technologien und andere innovative Konzepte stärker unterstützt.

16. März 2023/ Rat/ Europäische Union.
https://www.consilium.europa.eu

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