Der Rat der Landwirtschaftsminister hat aus den Berichten der Kommission zur verpflichtenden Angabe des Ursprungslands bei Milch und Michprodukten sowie bei bestimmten Fleischsorten, unverarbeiteten Lebensmitteln und Erzeugnissen aus einer Zutat Bilanz gezogen.
Die meisten Mitgliedstaaten begrüßten die Veröffentlichung der Berichte der Kommission und betonten die Notwendigkeit einer eingehenden Analyse der Berichte. Einige Mitgliedstaaten unterstützten das Prinzip der Kennzeichnung, insbesondere für Milch und Milchprodukte, während andere der Auffassung waren, dass der Vorteil dieser zusätzlichen Information für die Verbraucher gegen die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme für die betroffenen Lebensmittelbranchen abgewogen werden müsse.
Dienstag, 16. Juni 2015/ Consilium/ Europäische Union.
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