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FLI bewertet Risiko zur Einschleppung der ASP in Auslauf– und Freilandschweinehaltungen in Deutschland

Das FLI hat das Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Auslauf- und Freilandhaltung neu bewertet. Sie stufen die Gefahrenlage in Deutschland bei sehr guten Biosicherheitsmaßnahmen als gering ein.

2 Mai 2022
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In den EU-Mitgliedsstaaten werden die Begriffe der Auslauf - und der Freilandhaltung bei Schweinen nicht einheitlich verwendet, so dass eine allgemeingültige Abschätzung des Risikos eines ASP-Eintrags in solche Haltungen schwierig ist. Anhand individueller Überprüfungen der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und der lokalen Haltungsbedingungen kann ein Eintragsrisiko präziser abgeschätzt werden.

Die vorliegende Risikobewertung soll einen Rahmen bieten, um das grundsätzliche Risiko eines ASP-Eintrags in Auslauf– und Freilandhaltungen abschätzen zu können. Das Risiko eines Eintrags ist darüber hinaus in ASP-freien Gebieten und in den ASP-Sperrzonen unterschiedlich, weil es vom Vorkommen der ASP bei Haus- und Wildschweinen in der Umgebung abhängt.

Das Risiko des Eintrags der ASP in Freilandhaltungen mit einem nicht überdachten Grünauslauf ist bei einer intakten doppelten wildschweinsicheren Umzäunung und den Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung entsprechend umgesetzten hohen Biosicherheitsstandards in ASP-freien Gebieten und in Sperrzonen I („Pufferzonen“) als vernachlässigbar und in Sperrzonen II (ASP bei Wildschweinen) als gering einzustufen.

In Sperrzone III ist das Risiko davon abhängig, ob zusätzlich zu betroffenen Hausschweinebeständen auch Wildschweine in dem entsprechenden Gebiet von der ASP betroffen sind. Sind sie dies nicht, ist das Risiko vergleichbar mit dem in Sperrzone I und somit vernachlässigbar. Sind allerdings auch Wildschweine betroffen, entspricht das Risiko dem in Sperrzone II (gering).

Bei unzureichenden Biosicherheitsmaßnahmen, welche die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung nicht erfüllen, ist das Risiko eines ASP-Eintrags in einen Freilandbetrieb in Sperrzone II und Sperrzone III, in dem auch Wildschweine betroffen sind, als wahrscheinlich anzusehen. Auslaufställe, deren Auslauf direkt an den Stall angrenzt und die vor einem Viruseintrag geschützt werden können, unterliegen in ASP-freien Gebieten und in Sperrzone I einem vernachlässigbaren Risiko und in Sperrzone II einem geringen Risiko der Einschleppung der ASP. Das Risiko in Sperrzone III ist ebenfalls abhängig von dem ASP Status der Wildschweinepopulation und entsprechend der Freilandhaltungen vergleichbar mit Sperrzone I (ohne infizierte Wildschweine) oder Sperrzone II (Wildschweine ebenfalls infiziert). Auch in diesem Fall ist die individuelle Einschätzung des Risikos abhängig von den konkreten betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und seiner Lage in der jeweiligen Sperrzone.

13. April 2022/ FLI/ Deutschland.
https://www.fli.de/

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