Am vergangenen 23. September hat die Russische Föderation in dem von der Europäischen Union beantragten WTO-Verfahren „Russische Föderation — Maßnahmen in Bezug auf Einfuhr von lebenden Schweinen, frischem Schweinefleisch und anderen Schweinefleischprodukten aus der Europäischen Union“ (DS475) Einspruch eingelegt.
Am 19. August hatte ein Ausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) das russische Einfuhrverbot für lebende Schweine, frisches Schweinefleisch und andere Schweinefleischprodukte aus Sicht der internationalen Handelsvorschriften für rechtswidrig erklärt. Der Ausschuss erkannte an, dass die Weigerung Russlands, die Einfuhr bestimmter EU-Produkte zu gestatten und die Einfuhrlizenzen entsprechend zu ändern, einem EU-weit geltenden Einfuhrverbot gleichkommt. Diese Maßnahme hat keinerlei Grundlage in einschlägigen internationalen Vorschriften und verstößt gegen die Regeln des WTO-Übereinkommens zur Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen).
Freitag, 23. September 2016/ WTO.
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