Das Bundeskabinett hat am Mitwoch die Eckpunkte eines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft beschlossen. Es sieht unter anderem diese Punkte vor:
- Zoll und Arbeitsschutzbehörden sowie kommunale Ordnungs- und Gesundheitsämter sollen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzstandards eingehalten werden.
- Ab dem 1. Januar 2021 sollen das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch nur noch durch Beschäftigte des eigenen Betriebes zulässig sein. Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung wären damit nicht mehr möglich. Handwerksbetriebe sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz wird auf 30.000 Euro verdoppelt.
- Die Bundesregierung prüft zudem, wie die Unternehmen verpflichtet werden können, Mindeststandards bei der Unterbringung sicherzustellen.
Das Projekt "Faire Mobilität" wird dauerhaft finanziell und rechtlich abgesichert, damit ausländische Beschäftigte in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte sowie einschlägige Vorschriften aufgeklärt werden.
Missstände schnell beheben
Ausländische Arbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer spielen in der Fleischwirtschaft eine wichtige Rolle. Sie müssen besonders geschützt werden, da sie sich meist nur temporär in Deutschland aufhalten, über allenfalls eingeschränkte Sprachkenntnisse verfügen und keine realistische Möglichkeit haben, auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden.
In Teilen der Fleischbranche werden bereits seit Jahren und wiederholt Missstände bei Arbeits- und Unterkunftsbedingungen festgestellt. "Diese Missstände sind unwürdig und gefährlich. Wir wollen sie schnell und gründlich beheben", so Bundesarbeitsinister Heil.
20. Mai 2020/ Die Bundesregierung/ Deutschland.
https://www.bundesregierung.de