Schmidt setzt bei der Entwicklung des Labels auf Information, Klarheit und leichte Verständlichkeit für die Verbraucher. Am staatliche Tierwohllabel können die Konsumenten zukünftig Produkte erkennen, bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Standards eingehalten wurden - und diese Information in ihre Kaufentscheidung einbeziehen. Dass das ein Wunsch vieler Verbraucher ist, zeigt der aktuelle BMEL-Ernährungsreport 2017. Demnach wünschen sich 79 Prozent der Befragten ein staatliches Tierwohllabel und 88 Prozent der Befragten würden mehr Geld für Lebensmittel ausgeben, wenn diese aus Haltungen mit höheren Tierwohl-Standards stammen.
Das geplante staatliche Tierwohllabel soll mehrere Stufen umfassen – je höher die Stufe, desto besser die Haltungsbedingungen der Tiere. Geplant sind zunächst zwei Stufen. Eine dritte Stufe kann ergänzt werden, wenn sich nach der Markteinführung des Labels zeigt, dass es hierfür eine Nachfrage gibt.
Dem Tierwohllabel liegt ein umfangreicher Kriterienkatalog zu Grunde, der unter anderem die Größe der Ställe, Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere, Aufzuchtfragen und die Dauer von Tiertransporten umfasst.
Ziel ist es, das staatliche Tierwohllabel ab 2018 am Markt einzuführen. In einem ersten Schritt wird das Label für Schweinefleisch- und Mastgeflügelprodukte entwickelt. Weitere Nutztierarten können folgen.
Mit dem Label sollen möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass es gut bekannt und leicht verständlich ist.
Donnerstag, 19. Januar 2017/ BMEL/ Deutschland
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