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Schutz von Tieren beim Transport: EU bildet Untersuchungsausschuss

Die Europaabgeordneten haben beschlossen, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, der feststellen soll, ob bei Transporten innerhalb und außerhalb der EU mögliche Verstöße gegen Tierschutznormen vorliegen.

21 Juli 2020
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Der neue Untersuchungsausschuss, der mit 605 Ja-Stimmen, 53 Nein-Stimmen und 31 Enthaltungen beschlossen wurde, soll mögliche Verstöße bei der Umsetzung der EU-Gesetzgebung zum Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen innerhalb und außerhalb der EU aufklären, sowohl bei Luft-, Straßen-, Schienen- als auch bei Seetransporten. Dabei soll überprüft werden, wie die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften umsetzen und ob die Kommission diese ausreichend durchsetzt.

Der Ausschuss wird sich mit dem angeblichen Versäumnis der EU-Kommission befassen, trotz der Beweise für ernste und systematische Verstöße gegen die EU-Vorschriften über die Verbringung lebender Tiere innerhalb der EU und in Drittländer tätig zu werden. Er soll vermutete Mängel bei der Umsetzung und Einhaltung der EU-Regelungen über Platzerfordernisse und Deckenhöhe für transportierte Tiere, über Tränken, Füttern und Einstreu sowie über das Temperatur- und Belüftungssystem während des Transports untersuchen.

Die künftigen Ausschussmitglieder werden prüfen, wie die Kommission und die Mitgliedstaaten die Einhaltung der EU-Vorschriften über die Behandlung der transportierten Tiere, über Langstreckentransporte, über die Vermeidung von Verzögerungen und über den Transport nicht transportfähiger und noch nicht entwöhnter Tieren sicherstellen. Ebenso können sie dem angeblichen Versäumnis der EU- und der nationalen Aufsichtsbehörden nachgehen, die EU-Vorschriften über das Wohlergehen der transportierten Tiere auch außerhalb der Union durchzusetzen, wenn lebende Tiere von der EU in Nicht-EU-Länder verbracht werden.

Der Untersuchungsausschuss wird sich aus 30 Mitgliedern des Europäischen Parlaments zusammensetzen. Ihre Namen werden zu einem späteren Zeitpunkt von den Fraktionen mitgeteilt und im Plenum bekannt gegeben.

Der Ausschuss soll seinen Abschlussbericht innerhalb von 12 Monaten nach seiner Einrichtung vorlegen.

19. Juni 2020/ EP/ Europäische Union.
https://www.europarl.europa.eu/

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