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Europäische Union: Schutzmaßnahmen gegen die durch ein Deltacoronavirus verursachte Schweine-Diarrhö

Schutzmaßnahmen gegen die durch ein Deltacoronavirus verursachte Schweine-Diarrhö in Bezug auf die tierseuchenrechtlichen Anforderungen an die Verbringung von sprühgetrocknetem Blut und Blutplasma von Schweinen, das zur Herstellung von Futtermitteln für Nutzschweine bestimmt ist, in die Union.

11 Juni 2014
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 483/2014 DER KOMMISSION

Durchführungsverordnung (EU) 483/2014 der Kommission

vom 8. Mai 2014

zu Schutzmaßnahmen gegen die durch ein Deltacoronavirus verursachte Schweine-Diarrhö in Bezug auf die tierseuchenrechtlichen Anforderungen an die Verbringung von sprühgetrocknetem Blut und Blutplasma von Schweinen, das zur Herstellung von Futtermitteln für Nutzschweine bestimmt ist, in die Union.

Sie gilt bis zum 31. Mai 2015.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 8. Mai 2014

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 483/2014

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R0483&from=EN

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