DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 483/2014 DER KOMMISSION
Durchführungsverordnung (EU) 483/2014 der Kommission
vom 8. Mai 2014
zu Schutzmaßnahmen gegen die durch ein Deltacoronavirus verursachte Schweine-Diarrhö in Bezug auf die tierseuchenrechtlichen Anforderungen an die Verbringung von sprühgetrocknetem Blut und Blutplasma von Schweinen, das zur Herstellung von Futtermitteln für Nutzschweine bestimmt ist, in die Union.
Sie gilt bis zum 31. Mai 2015.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 8. Mai 2014
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 483/2014
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R0483&from=EN