Aufgrund der Lage in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest in Russland und Belarus hat die Kommission den Durchführungsbeschluss 2013/426/EU mit Maßnahmen erlassen, durch die unter anderem sichergestellt wird, dass „Tiertransportfahrzeuge“, mit denen lebende Tiere transportiert wurden und die aus diesen beiden Ländern in die Union kommen, entsprechend gereinigt und desinfiziert werden. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1752 der Kommission wurden diese Maßnahmen auf die Ukraine ausgedehnt.
Nach aktuellen Meldungen von Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest in der Republik Moldau sollten auch die Fahrzeuge, die aus Moldau in die Union kommen, gemäß dem Durchführungsbeschluss 2013/426/EU gereinigt und desinfiziert werden.
Die in Anhang I des Durchführungsbeschlusses 2013/426/EU enthaltene Liste der Drittländer und Teile des Hoheitsgebiets von Drittländern, in denen das Virus der Afrikanischen Schweinepest bestätigt ist, sollte daher entsprechend geändert werden.
Dienstag, 10. Oktober 2017 / Amtsblatt der Europäischen Union / Europäische Union.
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