Der Ministerrat hat einen königlichen Erlass verabschiedet, mit dem die Einhaltung der Tierschutzvorschriften in spanischen Schlachthöfen durch die obligatorische Installation von Videoüberwachungssystemen sichergestellt werden soll.
Mit diesem Erlass wird Spanien das erste Land in der Europäischen Union (EU) sein, das über Videoüberwachungssysteme zur Kontrolle des Tierschutzes verfügt.
Die Überwachungskameras müssen alle Einrichtungen abdecken, in denen lebende Tiere gehalten werden, einschließlich der Entladebereiche, der Fahrgassen und der Bereiche, in denen die Tiere betäubt und entblutet werden.
Nicht vorgeschrieben ist die Videoüberwachung in Wartebereichen, in denen sich Transportmittel mit lebenden Tieren vor dem Abladen befinden, aber die Betriebe sind verpflichtet, die Zeit zu kontrollieren, die die Tiere in den Fahrzeugen verbringen.
Bei Geflügel und Schweinen müssen auch die Brüheinrichtungen videoüberwacht werden, um zu verhindern, dass Tiere, die Lebenszeichen von sich geben, in den Brühvorgang gelangen.
Die Schlachthofbetreiber müssen die Aufnahmen vom Entladen, der Unterbringung in den Buchten, dem Treibvorgang zum Betäubungsbereich, der Ruhigstellung, der Betäubung und dem Entbluten für eine eventuelle spätere Überprüfung aufbewahren. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass die Aufnahmen in der gleichen Qualität wie die Originalaufnahmen wiedergegeben, kopiert und auf andere Geräte übertragen werden können.
Nach der Veröffentlichung des königlichen Erlasses im spanischen Staatsanzeiger (BOE) haben große Schlachthöfe ein Jahr und kleine Schlachthöfe zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen.
23. August 2022/ MAPA/ Spanien.
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