Angesichts der Seuchenlage in Bezug auf die in den nordafrikanischen Ländern aufgetretene Maul- und Klauenseuche sind Spanien an erster Stelle und die Europäische Union an zweiter dem unmittelbaren Risiko eines Übergreifens der Krankheit ausgesetzt.
Wenn auch die Einfuhr von Nutztieren wie Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen aus Algerien, Libyen, Tunesien und Marokko nach der Gesetzgebung der Europäischen Union untersagt ist, so müssen doch andere mögliche Übertragungswege in Betracht gezogen und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden.
Die Verordnung verbietet die Einfuhr in das spanische Hoheitsgebiet einschließlich Ceuta und Melilla von lebenden Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen sowie von Tierprodukten und Erzeugnissen tierischen Ursprungs einschließlich Stroh und Heu, aber ausgenommen Fischerei- und Aquakulturprodukte, aus Algerien, Libyen, Marokko und Tunesien.
Was den Straßentransport angeht, so dürfen zur Beförderung von Tieren genutzte Straßenfahrzeuge aus Ländern, die tierseuchenrechtlichen Beschränkungen in Bezug auf die Einfuhr von lebenden Tieren in die Europäische Union unterliegen, ausschließlich über Eingangshäfen und -stellen in das nationale Hoheitsgebiet eingeführt werden, die über die zur Desinfektion der genannten Fahrzeuge erforderlichen Einrichtungen, Materialien und Geräte sowie das notwendige Personal verfügen.
Donnerstag, 19. November 2015/ BOE/ Spanien.
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