Am Donnerstag, den 25. Oktober, werden die EU-Abgeordneten über eine neue Verordnung für Tierarzneimittel abstimmen, um die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen von Tieren auf den Menschen zu stoppen und sicherzustellen, dass die Verbraucher keinen Antibiotikarückständen in Lebensmitteln ausgesetzt werden und Antibiotika gegen Infektionen wirksam bleiben. Die EU-Abgeordnete Françoise Grossetête (EVP) aus Frankreich ist die Berichterstatterin des Parlaments.
Beschränkung der Verwendung von Antibiotika
Die vorbeugende (prophylaktische) Anwendung von antimikrobiellen Mitteln wird auf einzelne Tiere beschränkt und ist nur dann zulässig, wenn sie von einem Tierarzt gerechtfertigt wird und ein hohes Infektionsrisiko besteht. Kollektive (metaphylaktische) Behandlungen sind nur dann erlaubt, wenn keine anderen geeigneten Alternativen vorhanden sind und eine entsprechende Rechtfertigung durch einen Tierarzt vorliegt.
Bestimmte antimikrobielle Mittel sollen ausschließlich für die Behandlung am Menschen eingesetzt werden.
Nach den neuen Regeln sollten Tierarzneimittel niemals verwendet werden, um schlechte Bedingungen in der Tierhaltung auszugleichen oder die Tiere schneller wachsen zu lassen.
EU-Standards für Importe
Auch Handelspartner müssen bei der Ausfuhr von Lebensmitteln in die Europäische Union die EU-Standards für die Verwendung und den Einsatz von Antibiotika einhalten.
Anreize für Innovation
Ebenfalls werden Anreize für die Erforschung von neuen antimikrobiellen Mitteln gefördert, um die Wettbewerbsfähigkeit im Tierarzneimittelsektor zu stärken und Antibiotikaresistenzen zu bekämpfen.
Arzneifuttermittel
Die Vorschriften für Tierarzneimittel stehen in engem Zusammenhang mit einer anderen Verordnung zum Verbot der präventiven und kollektiven Verwendung von Antibiotika in Arzneifuttermitteln, über die die EU-Abgeordneten ebenfalls am 25. Oktober abstimmen werden. Verschreibungen für antibiotisch behandeltes Futtermittel müssen stets von Tierärzten nach ordnungsgemäßer Untersuchung ausgestellt werden. Die EU-Abgeordnete Clara Eugenia Aguilera García (S&D) aus Spanien ist die Berichterstatterin.
Nächste Schritte
Nach der Abstimmung im Plenum muss der Rat die neuen Regeln offiziell genehmigen, bevor sie in Kraft treten können.
Montag, 22. Oktober 2018/ Europäisches Parlament.
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