Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass die folgenden politischen Hauptempfehlungen umgesetzt werden sollten:
- Die Dauer von Tiertransporten und insbesondere von langen und extrem langen Transporten sollte so weit wie möglich reduziert werden. Dies lässt sich am besten mit alternativen Strategien bewerkstelligen, zu denen etwa rentable Schlachtmöglichkeiten vor Ort, die Verwendung von Sperma oder Embryos anstelle des Transports von Zuchttieren und der Transport von Schlachtkörpern und Fleisch gehören.
- Der Kommission wird empfohlen, die Vorschriften an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und den aktuellen Stand der Technik anzupassen.
- Die Kommission sollte eine umfassende und praxistaugliche Definition des Begriffs „transportfähig“ ausarbeiten und Landwirte, Fahrer und Tierärzte schulen, damit die Zahl der Verstöße gegen die Transportfähigkeitsvorschriften abnimmt.
- Der Bezug zwischen GAP-Zahlungen und besseren Tierschutzbedingungen, die die in der Verordnung 1/2005 festgelegten Standards uneingeschränkt erfüllen oder darüber hinausgehen, sollte bei der anstehenden GAP-Reform aufrechterhalten und weiter gestärkt werden.
- Es wird empfohlen, Transporte lebender Tiere in Drittländer zu untersagen, wenn die für Tiertransporte in Drittländern geltenden Standards nicht an die EU-Standards angeglichen werden.
ENTWURF EINES BERICHTS über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport inner- und außerhalb der EU
Mittwoch, 5. Dezember 2018/ Europäisches Parlament/ Europäische Union.
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