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Tierschutzgesetz im Bundeskabinett

Befassung im Bundesrat noch vor der Sommerpause.

27 Mai 2024
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Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen. Dem Kabinettbeschluss vorausgegangen war ein umfangreicher Konsultationsprozess. Mit der Verabschiedung können die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten.

Die Änderung umfasst wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen in die Gesetzesänderung ein.

Beispiele im Nutztierbereich:

  • Verpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen: Behörden können sich in Zukunft ein deutlich besseres Bild davon machen, was in Schlachthöfen passiert. Künftig gibt es eine Pflicht für Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachthöfen. Die Videos werden die zuständigen Behörden bei der Kontrolle der Vorgänge vor Ort unterstützen.
  • Vorgaben zu nicht-kurativen Eingriffen: Das Schwänzekupieren von Lämmern ist künftig verboten. Bei Ferkeln gelten konkretere Vorgaben für das Kupieren der Schwänze. Damit reduzieren und beenden wir tierschutzwidrige Praktiken, die zurzeit noch zu oft vorkommen.
  • Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern: Das Prozedere ist für die Tiere mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden. Für diese Eingriffe ist daher künftig eine Betäubung notwendig. Mit der Anwendung von Betäubungs- und Schmerzmitteln wird die Belastung der Tiere erheblich reduziert. Das wird bereits jetzt vielerorts durchgeführt.
  • Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich untersagt: Der Verantwortung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften in Süddeutschland mit den Bergbauern und Almen, Wiesen und Weiden wird ebenso Rechnung getragen wie dem Schutz der Tiere, die für die Pflege dieser Landschaften gebraucht werden. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren untersagt, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt.

Das Amt eines/einer Bundesbeauftragten für Tierschutz wird jetzt auch auf gesetzlicher Ebene verankert. Damit wird der Tierschutz in Deutschland institutionell und strukturell gestärkt. Aufgabe dieser Person ist es unter anderem, den Austausch zwischen Bund und Ländern zu stärken und als Kontaktperson für Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden im Hinblick auf Belange des Tierschutzes zur Verfügung stehen.

24. Mai 2024/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de

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