Die Europäische Kommission sollte die Verwendung der glyphosattoleranten GV-Maissorte NK603 x T25 in Lebens- und Futtermitteln nicht zulassen, so die am vergangenen Dienstag vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedete Resolution. Ferner erklärt der Ausschuss in seiner Resolution das derzeitige Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel für unzureichend und fordert bis zur Verbesserung dieses Verfahrens eine Aussetzung der Neuzulassungen solcher Erzeugnisse.
Die Resolution hebt hervor, dass seit Inkrafttreten des derzeitigen Zulassungsverfahrens für GVO alle Zulassungsbeschlüsse der Kommission ohne die Unterstützung einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten angenommen wurden, womit die Ausnahme zur Regel wurde.
In Bezug auf den GV-Mais NK603 x T25 weist der Umweltausschuss darauf hin, dass das Herbizid Glyphosat, das vom GV-Mais NK603 x T25 toleriert wird (ebenso wie das Herbizid Glufosinat-Ammonium), am 20. März 2015 von der Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft wurde, wenn auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit am 12. November bekannt gab, dass es unwahrscheinlich ist, dass das genannte Herbizid ein Krebsrisiko für den Menschen darstellt.
Der Vorschlag für die Resolution wurde mit 40 Jastimmen, 26 Neinstimmen und 3 Enthaltungen verabschiedet und wird im Januar dem Parlamentsplenum in Straßburg zur Abstimmung vorgelegt.
Dienstag, 1. Dezember 2015/ EP/Europäische Union.
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