Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass alle im Zusammenhang mit den Streitigkeiten um Airbus und Boeing verhängten Strafzölle zwischen den USA und der EU, von denen auch der Agrar- und Lebensmittelsektor betroffen ist, für einen Zeitraum von vier Monaten ausgesetzt werden.
Im November 2020 verabschiedete die Kommission die Durchführungsverordnung und die Liste der Erzeugnisse, auf die als Gegenmaßnahme zu den illegalen Subventionen an den US-Flugzeughersteller Boeing Zölle im Wert von ca. 4 Mrd. Dollar erhoben wurden.
Dieser Beschluss basierte auf einer Entscheidung der Welthandelsorganisation (WTO) vom 13. Oktober, in der die EU ermächtigt wurde, ihre eigenen Rechte zur Zurücknahme von Zugeständnissen oder zur Verhängung von Gegenmaßnahmen gegenüber den USA auszuüben. In der vorgeschlagenen Durchführungsverordnung war bereits die Absicht der Kommission niedergelegt, die Anwendung der künftigen Verordnung auszusetzen, sobald die USA ihre Gegenmaßnahmen aufheben sollten.
Die US-Strafzölle belaufen sich im Falle der Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse auf 25 %. Sie gelten seit dem 18. Oktober 2019 und betreffen wichtige landwirtschaftliche Lebensmittel, darunter auch Schweinefleisch.
5. März 2021/ MAPA/ Spanien.
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