Die Food and Drug Administration der Vereinigten Staaten hat eine Regelung vorgeschlagen, die die Anbieter von Tierarzneimitteln verpflichten soll, Schätzungen der Verkaufs- bzw. Abgabezahlen aller antimikrobiellen Mittel, die für zur Nahrungsmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind, nach Tierarten aufgegliedert zu erstellen (Rind, Schwein, Hähnchen, Pute). Diese zusätzlichen Angaben würden die Transparenz des Verkaufs bzw. der Abgabe der Mittel verbessern und es der FDA erleichtern, ihre Bemühungen gezielter auf die umsichtige Verwendung von in der Humanmedizin eingesetzten antimikrobiellen Mitteln auszurichten.
Abschnitt 105 der Animal Drug User Fee Amendments 2008 (ADUFA) verpflichtet die Anbieter von antimikrobiellen Tierarzneimitteln dazu, der FDA jährlich die Verkaufsmenge aller antimikrobiellen Arzneimittel zu melden, die zur Verwendung bei zur Nahrungsmittelerzeugung genutzten Tieren verkauft bzw. abgegeben werden. Diese Jahresmeldung schließt auch Antibiotika ein, die nicht in der Humanmedizin eingesetzt werden. Derzeit sind die Anbieter von Tierarzneimitteln nicht verpflichtet, die gemeldeten Daten über den Verkauf bzw. die Abgabe der Mittel nach Tierarten aufzugliedern.
Dienstag, 19. Mai 2015/ FDA/ Vereinigte Staaten.
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