Die Abteilung Tier- und Pflanzenschutzkontrolle (APHIS) des US-amerikanischen Landwirtschaftsministeriums hat eine Änderung ihrer Vorschriften über die Ausfuhr von lebenden Tieren vorgeschlagen, da seit deren letzten Aktualisierung eine deutliche Weiterentwicklung der Geschäftspraktiken stattgefunden hat und andere Länder ihre Einfuhrbestimmungen für Vieh geändert haben.
In den vorgeschlagenen Regelungen ist eine Aufhebung der meisten Auflagen für die Vergabe von Ausfuhrlizenzen, Tests und Behandlungen vorgesehen. Stattdessen sollen die Exporteure die Anforderungen des jeweiligen Einfuhrlandes erfüllen. Die APHIS wird jedoch bestimmte Ausfuhrbestimmungen, die sie zur Gewährleistung der Tiergesundheit und des Tierschutzes für erforderlich erachtet, aufrechterhalten, wie etwa die Gesundheitsbescheinigungen für Ausfuhrtiere (EHCs).
Ferner umfassen die vorgeschlagenen Vorschriften folgende Änderungen:
Wird von einem Einfuhrland eine EHC für nicht zum Schlachten bestimmte Tiere, Bruteier oder tierischem Genmaterial gefordert, verlangt die APHIS die Ausstellung dieser EHC für diese Tiere.
Unter gewissen Umständen darf die vor der Ausfuhr durchzuführende Kontrolle des Viehs auch in anderen Einrichtungen als den Kontrollstellen der Verschiffungshäfen vorgenommen werden.
Die spezifischen Vorschriften für Ausfuhrkontrollstellen und Seetransportschiffe werden durch Leistungsstandards ersetzt.
Die vorgeschlagenen Änderungen erhöhen die Flexibilität der Unternehmen und unterstützen die von Jahr zu Jahr wachsenden Viehexporte in überseeische Märkte.
Freitag, 26. Februar 2015/ APHIS-USDA/ Vereinigte Staaten.
http://www.aphis.usda.gov