Die Abgeordneten lehnten die Vorschläge ab, Steak, Wurst, Schnitzel, Burger und Hamburger als ausschließlich fleischbasierte Produkte anzuerkennen. Sie stimmten auch gegen die Änderungsanträge, die darauf abzielten, die für Fleisch und fleischhaltige Produkte verwendeten Bezeichnungen vor allem für fleischhaltige Lebensmittel zu reservieren.
Mit den Änderungsanträgen, die auf das EuGH-Urteil verwiesen, in dem festgestellt wurde, dass die Begriffe „Milch“, „Joghurt“ und „Butter“ nur für echte Milchprodukte verwendet werden dürfen, wobei Begriffe wie „Mandelmilch“ verboten wurden, wurde angestrebt, diese Entscheidung vom Milchsektor auf den Fleischsektor auszudehnen.
Für Produkte auf pflanzlicher Basis und die Namen, die derzeit bei ihrem Verkauf verwendet werden, wird sich daher nichts ändern.
23. Oktober 2020/ EP / Europäische Union.