Am 17. August 2021 verabschiedete die Europäische Kommission die Entscheidung zur Änderung der Verordnung über das Verfütterungsverbot, um die Verwendung bestimmter tierischer Proteine in Futtermitteln für Nutztiere, die keine Wiederkäuer sind, wie Schweine und Geflügel, zu erlauben.
Dieser Entscheidung, die sich auf das wissenschaftliche Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit stützt, ging im April 2021 die Genehmigung sowohl des Europäischen Parlaments und des Rates als auch des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel voran.
Der Vorschlag der Kommission trägt jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung, die gezeigt haben, dass bestimmte, seit 2001 umgesetzte Verfütterungsverbotsvorschriften nicht mehr gerechtfertigt sind. Die neue Verordnung wird zur weiteren Optimierung der Futtermittelkette und zur Förderung einer nachhaltigeren Landwirtschaft im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie beitragen.
Die am 17. August verabschiedete Verordnung (EU) 2021/1372 der Kommission erlaubt folgende Verwendungen:
- verarbeitetes tierisches Protein von Schweinen und Insekten in Geflügelfutter
- verarbeitetes tierisches Protein von Geflügel und Insekten in Schweinefutter
- Gelatine und Kollagen von Wiederkäuern in Futtermitteln für Nutztiere, die keine Wiederkäuer sind
Die Verordnung enthält strenge Auflagen, um Kreuzkontaminationen zu verhindern, die Einhaltung des Verbots der Rückführung innerhalb derselben Tierart (d. h. Kannibalismus) zu gewährleisten und die amtliche Kontrolle der Futtermittel zu erleichtern.
Die neuen Maßnahmen ermöglichen eine breitere Verwendung von hochwertigem Schweine-, Geflügel- und Insektenprotein in Futtermitteln, die aus lokaler Produktion in der Europäischen Union stammen und den Nährstoffbedarf bestimmter Kategorien von Schweinen und Geflügel decken werden. Darüber hinaus wird die Lockerung der Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Schweinen und Geflügel die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft vorantreiben.
Verordnung (EU) 2021/1372 der Kommission
17. August 2021/ EK/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu/newsroom/sante