Die Verhandlungen fanden am 13. April auf Initiative von Belarus statt und hatten die Wiederaufnahme der Einfuhren von Rind- und Schweinefleisch aus Fleischverarbeitungsbetrieben in Belarus zum Gegenstand.
Die Vertreter der Rosselkhoznadzor machten deutlich, dass die Einfuhr von Schweinefleisch aus den genannten Fleischverarbeitungsbetrieben nach Russland angesichts der systemischen Unzulänglichkeiten, die von den russischen Experten anlässlich ihrer Inspektionen im Dezember 2014 sowie im Januar und März 2015 festgestellt wurden, nur dann in Erwägung gezogen werden könne, wenn die zuständigen Behörden der Republik Belarus gewährleisten, dass die Betriebe die veterinär- und gesundheitsrechtlichen Auflagen und Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion erfüllen.
Darüber hinaus müsse Belarus die Untersuchung über die Herkunft des von der Rosselkhoznadzor 2014 nachgewiesenen ASPV-Genoms in Erzeugnissen aus Belarus zu Ende führen. Die Parteien kamen überein, alle notwendigen Informationen so rasch wie möglich der Rosselkhoznadzor zu übermitteln, um in dieser Angelegenheit Fortschritte zu erzielen und eine neue Inspektion in den Verarbeitungsbetrieben durchzuführen. Die Verhandlungen führten zu einem abgestimmten gemeinsamen Aktionsplan zur Gewährleistung der Sicherheit von nach Belarus eingeführten Schweinefleischerzeugnissen aus Russland. Unter anderem machten sich die belarussischen Veterinärexperten mit dem biologischen Kontrollsystem von 3 russischen Verarbeitungsbetrieben vertraut. Nach der Besichtigung brachten die Experten aus Belarus ihre Zufriedenheit mit dem angewendeten Biosicherheitssystem zum Ausdruck und deuteten eine eventuelle Änderung der belarussischen Vorschriften an, die es möglich machen würde, russische Erzeugnisse aus bestimmten großen Verarbeitungsbetrieben mit hohem Schutz vor biologischen Risiken nach Belarus auszuführen.
Mittwoch, 13. April 2015/ Rosselkhoznadzor/ Russland.
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