Schweine- und Geflügelzüchter sowie die zuständigen Veterinärbehörden fordern humane Verfahren für die Betäubung und Tötung von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben, darunter auch für die Routineschlachtung und Keulung infolge des Ausbruchs von Infektionskrankheiten.
In diesem Gutachten wird die Betäubung mit Stickstoff-Leichtschaum in Containern (Nitrogen (high) Expansion Foam Stunning in container, im Folgenden „Container-NEFS“) untersucht, ein innovatives Verfahren zur humanen Tötung von Schweinen und Geflügel durch die Schaffung einer sauerstoffarmen Umgebung.
Derzeit ist die Container-NEFS für die Betäubung und Tötung von Tieren in der EU nicht zulässig. Jedoch enthält die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates eine Liste zulässiger Betäubungsverfahren und sieht vor, dass diese von der Europäischen Kommission auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten der EFSA aktualisiert werden kann.
Anhand der verfügbaren Daten konnten nur Empfehlungen zum Wohlergehen von Legehennen und Masthühnern jedes Alters sowie von Schweinen mit einem Gewicht zwischen 15 kg und 41 kg formuliert werden.
Ergebnisse:
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Tierschutz: Bei der Container-NEFS ist das Tierschutzniveau offenbar zumindest ebenso hoch wie bei bestehenden zulässigen Verfahren, wie etwa der Exposition gegenüber Kohlendioxid in hoher Konzentration und Wasserbädern. Die Tiere werden von vermeidbarem Stress verschont.
Empfehlungen:
- Gewährleistung einer angemessenen Schulung des Personals.
- Ordnungsgemäße Einrichtung der Geräte.
- Verfügbarkeit alternativer Tötungsverfahren.
- Einsatz automatischer Kontrollsysteme.
- Durchführung weiterer Forschungsarbeiten: Es sind weitere Forschungsarbeiten erforderlich, um die Ergebnisse zu bestätigen und die Ausweitung dieses Verfahrens auf andere Kategorien von Geflügel (z. B. Enten und Tauben) und Schweinen (d. h. mit einem anderen als dem oben genannten Gewicht) zu ermöglichen.
12. Juli 2024/ EFSA.
https://www.efsa.europa.eu