Im Bereich Landwirtschaft wird das Abkommen Folgendes bewirken:
- Abbau der Zölle für viele Käsesorten wie etwa Gouda und Cheddar (derzeitiger Zollsatz: 29,8 %) sowie für die Ausfuhr von Wein (durchschnittlicher Satz derzeit: 15 %)
- Erhebliche Steigerung der Rindfleischexporte nach Japan sowie zollfreie Ausfuhr von verarbeitetem Schweinefleisch und nahezu zollfreie Ausfuhr von frischem Schweinefleisch
- Gewährleistung des Schutzes von mehr als 200 hochwertigen europäischen Agrarerzeugnissen, die unter einer sogenannten geschützten geografischen Angabe vermarktet werden, in Japan
Kommissar Hogan zufolge wird das Abkommen das bedeutendste und weitreichendste sein, das jemals von der EU im Bereich Agrar- und Lebensmittelhandel geschlossen wurde.
Donnerstag, 6. Juli 2017/ GD Landwirtschaft/ Europäische Union.
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