Durch dieses wegweisende Abkommen dürften Vorteile für den beiderseitigen Handel entstehen und die Nachfrage nach hochwertigen Erzeugnissen auf beiden Seiten gestärkt werden. Mit diesem Abkommen wird der auf dem letzten EU-China-Gipfel im April 2019 eingegangenen Verpflichtung nachgekommen. Es ist ein konkretes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China und spiegelt die beiderseitige Offenheit und Einhaltung der internationalen Regeln als Grundlage für Handelsbeziehungen wider.
China ist mit Ausfuhren im Wert von 12,8 Mrd. EUR (innerhalb des 12-Monats-Zeitraums zwischen September 2018 und August 2019) der zweitwichtigste Absatzmarkt für die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU. Es ist ferner der zweitwichtigste Absatzmarkt für EU-Ausfuhren von Erzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe (9 % des Ausfuhrwertes), einschließlich Wein, Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen sowie Spirituosen.
Der chinesische Markt ist ein Markt mit großem Wachstumspotenzial für europäische Lebensmittel und Getränke, da eine wachsende Mittelklasse zunehmend Geschmack an typischen, hochwertigen und echten europäischen Erzeugnissen findet. Er verfügt ferner über ein eigenes etabliertes System geografischer Angaben für Spezialitäten, von denen die europäischen Verbraucher dank dieses Abkommens nun noch mehr entdecken können.
Die EU-Liste der in China zu schützenden geografischen Angaben umfasst Erzeugnisse wie Cava, Champagner, Feta, Irish Whiskey, Münchener Bier, Ouzo, Polska Wódka, Porto, Prosciutto di Parma und Queso Manchego. Zu den chinesischen Erzeugnissen zählen beispielsweise Pixian Dou Ban (Pixian-Bohnenpaste), Anji Bai Chaa (Anji Weißer Tee), Panjin Da Mi (Panjin-Reis) und Anqiu Da Jiang (Anqiu-Ingwer).
Nach Abschluss der Verhandlungen wird das Abkommen nun einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Auf EU-Seite werden dann das Europäische Parlament und der Rat um ihre Zustimmung ersucht. Das Abkommen wird voraussichtlich vor Ende 2020 in Kraft treten.
Vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens wird sein Geltungsbereich auf weitere 175 Namen von Erzeugnissen mit geografischen Angaben von beiden Seiten ausgeweitet. Diese Namen müssen dasselbe Registrierungsverfahren durchlaufen wie die 100 bereits vom Abkommen abgedeckten Namen (d. h. Bewertung und Veröffentlichung zur Stellungnahme).
Die Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Bereich der geografischen Angaben begann vor über 10 Jahren (2006). Im Jahr 2012 wurden dann auf beiden Seiten 10 geografische Angaben registriert und geschützt – der Ausgangspunkt für die heutige Zusammenarbeit.
Mittwoch 6. November 2019/ DG Agri/ Europäische Union.
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